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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buddy Bär Berlin GmbH

Für den Kauf von Buddy Bär-Rohlingen aus GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff)

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buddy Bär Berlin GmbH gelten für den Kauf von Buddy Bär-Rohlingen aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Die einzelnen Modelle tragen folgende Namen:

- Buddy Bär-Rohling „Freund“ (nachf. Freund genannt)
- Buddy Bär-Rohling „Tänzer“ (nachf. Tänzer genannt)
- Buddy Bär-Rohling „Akrobat“ (nachf. Akrobat genannt)
- Buddy Bär-Rohling „Freund No.2“ (nachf. Freund No. 2 genannt)
- Buddy Bär-Rohling „Mini-Freund“ (nachf. Mini-Freund genannt)
- Buddy Bär-Rohling „Mini-Tänzer“ (nachf. Mini-Tänzer genannt)

Die Buddy Bär Berlin GmbH hat bestimmte Bären-Figuren (Buddy Bären) mittels Urheberrecht sowie deutscher und internationaler Geschmacksmuster für sich geschützt. Im Zusammenhang mit den Buddy Bären bzw. „United Buddy Bears“ sind diverse nationale und internationale Marken amtlich registriert, ebenso Geschmacksmusterrechte national und international.

§ 1

Der Kaufgegenstand besteht aus Figuren aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK).
Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich – spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Kaufgegenstandes – schriftlich gegenüber der Buddy Bär Berlin GmbH (nachfolgend BBB genannt) angezeigt werden. Verspätet angezeigte Mängel werden nicht anerkannt; Schadenersatz oder eine Rückgabe des Kaufgegenstandes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Die Oberfläche ist bemalbar (nach Malanleitung).
Das Eigentum an dem Kaufgegenstand/den Kaufgegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer über.

§ 2

Der gesamte Kaufpreis ist mit Unterzeichnung der Bestellung durch den Käufer und Annahme durch die BBB fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung an die BBB zu zahlen.

§ 3

Der Käufer beabsichtigt den Kaufgegenstand durch einen Künstler bemalen zu lassen.

Die Bemalung ist im Kaufpreis nicht inbegriffen. Sämtliche Kosten, die mit der Bemalung / künstlerischen Gestaltung des Kaufgegenstandes zusammen hängen, trägt der Käufer. Er hat für die Bemalung selbst Sorge zu tragen; sofern der Käufer es wünscht, kann BBB dem Käufer einen Künstler vermitteln, der mit der Bemalung beauftragt werden kann.

Der Käufer ist in der Wahl seiner Motive bei der künstlerischen Gestaltung des Kaufgegenstandes grundsätzlich frei (siehe hierzu jedoch auch § 4). Der Käufer/Künstler legt bei den Modellen Freund, Tänzer, Akrobat und Freund No.2 einen Gestaltungsentwurf BBB vor, der von BBB zu genehmigen ist. Dies gilt auch für die Modelle Mini-Freund und Mini-Tänzer, sofern diese in einem der Öffentlichkeit einsehbaren Bereich aufgestellt werden.

Die nachfolgenden drei Absätze gelten für die Modelle Freund, Tänzer, Akrobat und Freund No. 2 sowie für alle Buddy Bären, die in einem der Öffentlichkeit einsehbaren Bereich aufgestellt werden.

Der Käufer stellt sicher, dass sich der Künstler vor der Bemalung schriftlich verpflichtet, sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, die sich aus der künstlerischen Gestaltung des Kaufgegenstandes ergeben, direkt an die BBB zu übertragen. Für die Vereinbarung der Rechtsübertragung ist ein von der BBB zur Verfügung gestelltes Formular zu verwenden (ist als Anlage beigefügt). Das vom Künstler unterzeichnete Formular (Übertragungsvereinbarung) ist vom Käufer unverzüglich im Original an die BBB weiter zu leiten.

Die Nutzungsrechte des Künstlers werden von der BBB u. a. benötigt, um die Aktion optimal zu bewerben und um Schutzmaßnahmen gegen unerlaubte Drittverwertung ergreifen zu können. Die BBB ist berechtigt, das ihr übertragene Nutzungsrecht zu kommerziellen Zwecken, wie z.B. dem Merchandising, zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Für Schäden, die der BBB dadurch entstehen, dass der Käufer es unterlässt, die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte nach Maßgabe des vorgenannten Formulars an die BBB seitens des Künstlers sicherzustellen, haftet der Käufer.
Der Käufer verpflichtet sich, seine in Absatz 4 genannte Pflicht zur Einholung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte des bemalenden Künstlers auch einem potentiellen Rechtsnachfolger aufzuerlegen, verbunden mit der Verpflichtung der entsprechenden Weitergabe dieser Klausel durch den Rechtsnachfolger an weitere Rechtsnachfolger.

§ 4

Der Käufer ist in der Wahl seiner Motive bei der künstlerischen Gestaltung des Kaufgegenstandes grundsätzlich frei. Ausgeschlossen sind allerdings Motive mit politischem Inhalt oder solche, die gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Außerdem darf der Kaufgegenstand weder mit Firmen- noch Markenlogos und auch nicht mit direktem Werbeaufdruck versehen werden. Gleiches gilt auch für das zusätzliche Anbringen von Werbeschildern auf dem Kaufgegenstand.
Abweichend hiervon können auf einer speziell dafür vorgesehenen Tafel auf der Bodenplatte (sofern eine solche Bodenplatte vorhanden ist) Firmenlogos des Eigentümers oder Sponsors angebracht werden.
Buddy Bären sind Kunstgegenstände und dürfen deshalb nicht für direkte werbliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Dieses Verbot gilt insbesondere auch für die Abbildung des Kaufgegenstandes in einem direkten werblichen Umfeld, wie beispielsweise in Anzeigen, auf Werbeartikeln oder die Integration in ein Corporate Design oder Firmenlogo.
Verstößt der Käufer gegen die vorgenannten Kriterien, oder stellt er einen Bären, der gegen die vorgenannten Kriterien verstößt in einem der Öffentlichkeit einsehbaren Bereich auf, so ist er verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,-- € an die BBB zu zahlen.
Der Käufer verpflichtet sich, die v.g. vereinbarten Nutzungsverbote sowie die vereinbarte Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auch einem potentiellen Rechtsnachfolger aufzuerlegen, verbunden mit der Verpflichtung der entsprechenden Weitergabe dieser Klausel durch den Rechtsnachfolger an weitere Rechtsnachfolger.

§ 5

Falls der Kaufgegenstand in Berlin aufgestellt werden soll, ist dem Käufer bekannt, dass die Aufstellung von einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig ist und die BBB nicht verpflichtet ist, eine solche Genehmigung beizubringen und auch keine Gewähr für die Erteilung einer Genehmigung übernimmt.

§ 6

Bei Bezug zu Vorzugspreisen verpflichtet sich der Käufer, an eine von BBB vorgeschlagene Organisation/Einrichtung eine Spende in Höhe von 150,00 € (dies gilt bei den Modellen Freund, Tänzer, Akrobat und Freund No. 2) bzw. 85,--€  (gilt für den Mini Freund) bzw. 50,-- € (gilt für den Mini-Tänzer) zu leisten. Die Spende ist zusammen mit dem Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen nach Unterzeichnung der Bestellung an BBB zu zahlen. BBB wird die Spende an die jeweilige Organisation /Einrichtung weiterleiten, die dem Käufer eine Spendenquittung erteilt. Der umseitige Vorzugspreis wird nur unter diesen Voraussetzungen gewährt.

§ 7

Auf speziellen Wunsch des Käufers erfolgt die Organisation der Transporte zum und vom Künstler durch die BBB. Die Transportkosten vom Lagerort zum Künstler bzw. retour gehen zu Lasten des Käufers.
Die Auslieferung des vom Künstler bemalten Kaufgegenstandes zu dem Ort, an dem er aufgestellt werden soll, erfolgt, nachdem ein Aufstellungsplatz zur Verfügung steht. Für die Kosten des Transportes und der Aufstellung gelten die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen entsprechend.

§ 8

Dem Käufer wird empfohlen, den Kaufgegenstand zu versichern. Eine Haftung der BBB für Schäden am Kaufgegenstand oder dessen Bemalung und an dem Eigentümerschild, die während der Dauer der Aufstellung auf öffentlichen oder privaten Plätzen auftreten, ist ausgeschlossen.

§ 9

Die Bestellung ist für den Käufer mit der Unterschrift rechtsverbindlich, für die BBB nach schriftlicher Auftragsbestätigung, die dem Käufer grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Bestellung bei der BBB zugeschickt wird. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung der BBB, so gilt das Angebot als stillschweigend angenommen.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Der Gerichtsstand ist Berlin, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht.
Für den Fall, dass einzelnen Bestimmungen des Vertrages/dieser Bedingungen unwirksam sind oder der Vertrag/diese Bedingungen Lücken aufweisen sollten, verpflichten sich die Vertragspartner von dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit oder dem Bekanntwerden der Lücke an, diese Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist bzw. die Lücke entsprechend schließt.
Mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite erkennt der Besteller sämtliche vorstehenden Bedingungen an.

Stand: 1. Januar 2010